Rechtsprechung
BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 74 Abs. 5; GG Art. 19 Abs. 4
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundesrechtsanwaltsordnung - Rügebescheid - Ehrengericht - Aufhebung des Rügebescheides
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 203
- NJW 1965, 291
- MDR 1965, 269
- DVBl 1965, 77
- DÖV 1965, 127
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
Der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 gewährleistete Rechtsweg muß die vollständige Nachprüfung des Aktes der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht ermöglichen (BVerfGE 15, 275 [282]). - BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung
Auszug aus BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
Ein derartiges Widerspruchsverfahren sei nichts Außergewöhnliches, wie § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO zeige, und sei mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 4, 387 [409]).
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet die vollständige Nachprüfung des Aktes der öffentlichen Gewalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch den Richter (BVerfGE 18, 203 [212]; 35, 263 [274]). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Damit ist ihm eine volle Rechts- und Tatsacheninstanz gegen Akte der Verwaltung gewährleistet (vgl. BVerfGE 15, 275, 282; 18, 203, 212; 51, 268, 284; 61, 82, 111; 67, 43, 58). - VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - d.h. in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964, BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (SächsVerfGH…, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.] - juris Rn. 25;… Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 1-IV-19 - juris Rn. 16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973, BVerfGE 35, 263 [274]).
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen. - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
Daher soll nicht nur jeder Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig der richterlichen Prüfung unterstellt werden (vgl. BVerfGE 18, 203 [212]), sondern es sollen durch Art. 19 Abs. 4 GG auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich ausgeschlossen werden. - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72
Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen
Da Belehrungen der zuletzt genannten Art. keine Bewertung eines bestimmten zurückliegenden Vorgangs und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, Grundrechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen; sie könnten daher auch nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 18, 203 [213]).Das Schreiben ist von dem Vorstand der öffentlich-rechtlichen Rechtsanwaltskammer ergangen, der bei der Wahrnehmung der Standesaufsicht über die Mitglieder öffentliche Gewalt ausübt (BVerfGE 18, 203 [212 f.]).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Es wäre mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar, wenn das Gericht nur auf die Nachprüfung der rechtlichen Seite beschränkt wäre und die behördlichen Tatsachenfeststellungen seiner Entscheidung ungeprüft zugrunde legen müßte oder dürfte (BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212];… vgl. ferner Maunz-Dürig, GG , 2. Aufl., Anm. 47 zu Art. 19 Abs. 4 m.N.). - BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69
Rechtsmittel
In mehreren Entscheidungen hat es das Bundesverfassungsgericht als zulässig anerkannt, daß für die verschiedenen öffentlich-rechtlich geregelten Berufe durch Gesetz besondere Berufsgerichtsbarkeiten eingeführt sind (BVerfGE 4, 74; 18, 203; 18, 241).Dabei hatte sich die Entscheidung BVerfGE 18, 203 im besonderen mit der anwaltlichen Ehrengerichtsbarkeit zu befassen.
Zu c): Daß ein Ehrengerichtshof, der - wie der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Rheinland-Pfalz - gemäß den §§ 100 ff BRAO errichtet und zusammengesetzt ist, alle Anforderungen erfüllt, die an ein grundgesetzmäßiges staatliches Gericht gestellt werden müssen, ist durch mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 33, 381, 382 [BGH 07.11.1960 - AnwZ P 1/60]; 34, 235 ff [BGH 06.02.1961 - III ZR 13/60]; 34, 382, 385 [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60]-387; 38, 208-211) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 4, 74, 92/93; 18, 203 und besonders 18, 241, 253-257) geklärt und bedarf keiner weiteren Erörterung.
- FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10
Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener …
Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen. - BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
Der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Rechtsweg muß die vollständige Nachprüfung eines Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ermöglichen (BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f]). - BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in …
- BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 9/66
Rechtsmittel
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75
Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 10/91
Anfechtbarkeit einer infolge eines Dienstvergehens ausgesprochenen Mißbilligung
- BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68
Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter
- OLG Köln, 31.10.2013 - 7 SchH 7/12
Angemessenheit der Dauer eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens
- BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 504.79
Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (AsylbeschlG) - …
- BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 534.79
Grundgesetzliche Vereinbarkeit der Art. 1 Nr. 3 und Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur …
- BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 236.79
Verfassungsmäßigkeit der Art. 1 Nr. 3, 2 Nr. 2 Gesetz zur Beschleunigung des …
- BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 427.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Grundsatzrevision - …
- BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
Rechtsgrundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beschleunigung …
- BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 10/68
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Ermöglichung der vollständigen Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in …
- BGH, 24.04.1967 - AnwSt (B) 13/66
Rechtsmittel
- BDH, 18.06.1965 - III DV 7/64
Rechtsmittel